Barrierefreie Dienstleistungen

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Dienstleistungen gut verstehen und nutzen können. Deshalb stellen wir Informationen zu unseren Wertpapier-Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt.

In diesen Informationen erklären wir, wie unsere Wertpapier-Dienstleistungen funktionieren und wie wir die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Unser Ziel ist es, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und selbstständigen Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen. Niemand soll dabei auf die Hilfe anderer angewiesen sein.

Die Texte sind bewusst klar und verständlich geschrieben. Der Schwierigkeitsgrad überschreitet nicht das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. So stellen wir sicher, dass auch komplexere Inhalte gut nachvollziehbar sind und die wichtigsten Informationen von allen gelesen und verstanden werden können.

Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung (Vermittlung) – (§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)

Anlageberatung – (§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)

Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) – (§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)