(Art. 3 OffenlegungsVO)

Nachhaltigkeit und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen ist für uns ein zentrales und wichtiges Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen.

Als Teil der Finanzwirtschaft möchten wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, die Klimaschutzziele auch im Rahmen ihrer Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn neben Rendite, Liquidität und Sicherheit auch ökologische und soziale Kriterien und Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die wir investieren, berücksichtigt und insbesondere auch Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung mit einbezogen werden.

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken haben wir deshalb die folgenden Strategien entwickelt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Fonds und Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Ergänzend zu den oben genannten Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, welche wir in allen Vermögensverwaltungs-Mandaten berücksichtigen, bieten wir auch zwei Vermögensverwaltungsstrategien bzw. vermögensverwaltende Investmentfonds (TOPAS ESG offensiv und TOPAS ESG defensiv) an, die insbesondere an ESG-Kriterien ausgerichtet und wie folgt strukturiert sind:

  • Methoden, die bei den o.g. TOPAS-Produkten angewendet werden um ESG-Merkmale zu bewerten, zu messen und zu überwachen:
  • Durch unser Haus wird für die TOPAS-Investmentstrategie ein Anlageuniversum von aktiven und passiven Nachhaltigkeitsfonds definiert. Investiert wird nur in Fonds, die zu diesem Anlageuniversum gehören.
  • Ausgangspunkt für die Auswahl der in diesem Anlageuniversum vertretenen Finanzprodukte sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele.
  • Der Auswahlprozess erfolgt auf Basis der Auswahlliste der Steyler Bank. Dieser Auswahlliste liegt das ESG-Rating der ESG-Ratingagentur ISS (Institutional Shareholder Services group of companies) zugrunde.
  • Für die Messung und die laufende Überwachung der ESG-Merkmale wird ebenfalls die Auswahlliste der Steyler Bank herangezogen. Durch regelmäßigen Abgleich – in der Regel erfolgt ein Listenabgleich alle 30 Tage – wird sichergestellt, dass die sich im Anlageuniversum befindlichen Fonds auch weiterhin auf der ESG-Auswahlliste der Steyler Bank geführt werden.
  • Die Nachhaltigkeits-Konzepte der einzelnen, im Anlageuniversum befindlichen Fonds reichen von „Ausschlussprinzipien“ über „Best-in-Class-Prinzip“ bis zu Impact-Prinzip“, allen Fonds ist aber gemein, dass sie dauerhaft auf der Auswahlliste der Steyler Bank gelistet sein müssen.
  • Datenquellen und Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ESG-Merkmale der TOPAS-Produkte herangezogen werden:
  • Zentrale Datenquelle ist das ESG Rating der ESG-Ratingagentur ISS. Auf Basis dieses Ratings entscheidet sich, ob ein Fonds Teil des TOPAS-Anlageuniversums wird.
  • Die Nachhaltigkeitsindikatoren können bei einem ISS-Rating nicht einzeln benannt werden. Vielmehr ergibt sich die ESG-Einstufung aus einer ganzheitlichen und vielschichtigen Bewertung der ESG-Performance eines Fonds. Diese basiert auf zahlreichen qualitativ hochwertigen Research-Produkten von ISS-ESG, wie insbesondere den Nachhaltigkeitsratings von Unternehmen und Ländern, dem SDG Impact Rating, Norm-Based Research, Energie- und Rohstoffscreens, Analysen zur CO2-Emission, sowie Abstimmungsergebnissen von Aktionärsversammlungen.
  • TOPAS-Produkte dürfen nur in Fonds investieren, die Teil des nach den oben genannten Methoden definierten und laufend überwachten Anlageuniversums sind.
  • Alle Fonds, die zum Anlageuniversum gehören, unterliegen dem dauerhaften Screening der ESG-Ratingagentur ISS, um auf der Auswahlliste der Steyler Bank zu verbleiben.
  • Ein regelmäßiger Auswahllistenabgleich stellt sicher, dass TOPAS-Produkte nur in Fonds investieren, die auf der Auswahlliste der Steyler Bank geführt werden; Fondsanteile von Fonds, die den Auswahlkriterien der Steyler Bank nicht mehr entsprechen, werden verkauft und durch andere geeignete Fonds aus dem Anlageuniversum ersetzt.

 

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO)

zur Veröffentlichung auf der Webseite für Vermögensverwaltung und Anlageberatung

„Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.