Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Verrechnung der durch Spekulationsverluste entstandenen Altverluste aus Wertpapiergeschäften vor dem 1.1.2009 auf den Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Dieser Zeitraum läuft Ende 2013 ab. Nach dem 31.12.2013 sind die bis Ende 2008 entstandenen Verlustvorträge nicht mehr mit neuen abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinnen verrechenbar. Die noch nicht geltend gemachten steuerlichen Altverluste wären damit verloren.
Prüfen Sie Ihre Steuererklärung auf festgestellte Altverluste
Bei vielen Anlegern sind diese Altverluste tatsächlich in den Steuerakten dokumentiert. Ohne eigene Initiative werden diese Altverluste jedoch nur unbewusst oder zufällig genutzt. Damit liegt es jetzt an Ihrer eigenen Initiative, ob die Ihnen zustehenden Verrechnungen dieser alten Spekulationsverluste rechtzeitig vorgenommen werden. Wenn Sie nichts unternehmen, besteht das Risiko, dass die Möglichkeit auf Verrechnung dieser Altverluste ohne jeden Nutzen für Sie verällt. Für die jetzigen und zukünftigen Gewinne aus Ihren Wertpapiergeschäften wird dann die Abgeltungsteuer fällig, anstatt dass die neuen Gewinne mit dem dokumentierten Spekulationsverlust verrechnet würden.
Wie Sie die steuerlichen Altverluste selbst feststellen können
Die Finanzämter erstellten mit dem Einkommensteuerbescheid 2008 auch einen Bescheid über die Verlustvorträge. Dieser Feststellungsbescheid wurde dem Einkommensteuerbescheid beigefügt. Die Höhe der noch nicht verrechneten Altverluste wurde Jahr für Jahr neu festgestellt und in einer neuen Anlage zum jeweils neuesten Steuerbescheid mitgeteilt. Damit können Sie selbst oder Ihr Steuerberater feststellen, ob und ggfls. in welcher Höhe Altverluste zur Verrechnung genutzt werden können.
Nutzen Sie die früheren Spekulationsverluste durch gezielte Realisierung von Gewinnen
Diese Altverluste (Spekulationserluste aus der Zeit vor dem 1.1.09) können mit Gewinnen aus Wertpapieren, die nach dem 31.12.08 realisiert wurden, verrechnet werden. Wenn Sie nicht gezielt gegensteuern, werden diese Gewinne von Ihrer Depotbank jedoch vollautomatisch mit den Verlusten, die innerhalb der jeweils gleichen Wertpapiergruppe seit dem 1.1.09 entstanden sind, verrechnet. Dieses automatisierte Verfahren können Sie vermeiden, wenn Ihre neuen Gewinne, die Sie mit Ihren Altverlusten verrechnen wollen, auf einem Depot entstehen, das entweder neu ist oder bei dem keine Verluste aus der neuen Zeit ab dem 1.1.09 im Verrechnungstopf stehen. Dies müssen Sie prüfen und sodann entscheiden, ob es zweckmäßig wäre, ein neues Depot bei einer anderen Bank zu eröffnen, bei der bisher keine Verluste im Verrechnungstopf aufgelaufen sind.
Wir unterstützen Sie bei der gezielten Verrechnung der alten Spekulationsverluste
Den aktuellen Stand Ihrer Verlustverrechnungstöpfe erfahren Sie von Ihrer Depotbank. Bei einer Anfrage und Prüfung unterstützen wir Sie gerne. Dazu zählt auch die Prüfung, wie hoch die Ersparnis durch Wahl einer kostengünstigen Bankverbindung für die Depotführung sein kann und wie Sie den Aufwand für die Auswahl und Überwachung Ihrer Vermögensanlagen reduzieren können.
Geringer Aufwand – hoher Nutzen aus der Verrechnung der alten Spekulationsverluste!
Der Aufwand zur Feststellung der bis Ende 2008 aktenkundig gemachten Altverluste ist gering. In der Regel genügt ein Blick in den letzten Steuerbescheid. Wenn Sie dort lesen, dass von den Altverlusten, die im Jahr 2008 festgestellt wurden, ein Rest von z. B. 10. 000 Euro zur Verrechnung offensteht, bedeutet die gezielte Verrechnung dieses Altverlustes für Sie die Vermeidung von 2.500 Euro Abgeltungsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dafür lohnt es sich bestimmt, die Steuerakte zur Hand zu nehmen und die Höhe der noch nicht verrechneten Altverluste zu prüfen.
Weitere Informationen jederzeit auf Anfrage
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl von Wertpapieren und anderen Investitionen, die dazu geeignet sind, die aktuell noch möglichen Steuererstattungen aus der Verrechnung dieser alten Spekulationsverluste zu realisieren. Dazu gehört auch die zweckmäßige Gestaltung der Depotbankverbindungen, um das Untergehen der Altverluste aus der Zeit vor 2009 zu vermeiden.