Das „Der-Kunde-zuerst-Prinzip“

Von Ihrem Vermögensverwalter erwarten Sie zu Recht, dass er Ihr Vermögen bewahrt und mehrt. Für seine Leistungen vergüten Sie ihm das vereinbarte Honorar.

Das Der-Kunde-zuerst-Prinzip besagt, dass ein Honorar erst dann fällig wird, wenn wir für Sie als Kunden (zuerst!) einen Vermögenszuwachs erreicht haben. Dieses Prinzip setzen wir um, indem wir die Vergütungsvereinbarung in zwei Bestandteile aufteilen:

  • einen relativen kleinen Teil als Festhonorar. Damit stellen wir in allen Marktlagen den Bürobetrieb sicher.
  • einen (hoffentlich sehr großen) Teil als Beteiligung an dem für Sie erreichten Vermögenszuwachs.

Dies bedeutet: Zuerst erreichen Sie Ihre Anlageziele, dann erhalten wir einen Teil davon als erfolgsabhängige Vergütung. So sitzen wir im selben Boot: Geht es Ihrem Depot gut, erhalten wir eine Beteiligung am Erfolg. Erreichen wir die Ziele nicht, entfällt auch die Erfolgsbeteiligung.