Es mag Sie vielleicht überraschen: Auch heute können Sie in Deutschland noch einen erheblichen Teil Ihrer Vermögensreserven völlig steuerbegünstigt wachsen lassen.
Das bedeutet: Der Steuerabzug auf Zinserträge entfällt. Desgleichen entfällt der Abzug auf Dividenenerträge. Auch Veräußerungsgewinne bei Umschichtungen verbleiben steuerfrei bei Ihnen. Dies gilt so lange, bis Sie irgendwann „später“ einmal Auszahlungen aus diesem Teil Ihres Vermögens vornehmen. Dann – und erst dann – wird auf die anteilig in den Auszahlungen enthaltenen Erträge Steuer erhoben.
Die Vermögensteile, die Sie nicht selbst verbrauchen, bleiben damit lebenslang steuerfbegünstigt – und werden völlig unbesteuert vererbt.