Droht uns bald das Goldverbot?
Im Monatsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums wird nichts schöngeredet, es werden klare Worte gefunden. „Der weitere Erholungsprozess der deutschen Wirtschaft, im zweiten Halbjahr und auch danach, wird schleppend erfolgen und sich länger hinziehen“, heißt es in dem Bericht.
Der Exporteinbruch um fast ein Drittel, ein Rekordhoch bei den Kurzarbeiterzahlen, eine steigende Arbeitslosenquote, der stärkste BIP-Einbruch seit der Finanzkrise von 2008/2009 – all das sieht auch die Bundesregierung mit Sorge.
Geldflut heizt die Sorge um eine Goldverbot an
Zur Milderung der dramatischen Folgen für die Wirtschaft werden gigantische Summen mobilisiert. Die Geldschöpfung scheint unbegrenzt zu sein, damit die Regierungen milliardenschwere Konjunkturprogramme auf Pump auf den Weg bringen können. Viele Anleger und Investoren investieren stark in Sachwerte, wie Aktien, Immobilien und Gold. Seit die Corona-Pandemie auf der ganzen Welt wütet, hat der Goldkurs kräftig zulegt.
Das ist für Goldanleger natürlich positiv, aber es macht sich auch eine Unruhe breit. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Gold eines Tages vom Staat beschlagnahmt werden könnte.
Grundsätzlich sind Regierungen sehr kreativ, wenn es darum geht, Geld aufzutreiben. Deshalb kann man ein Goldverbot nicht sicher ausschließen. Eine Verstaatlichung des Goldbesitzes gilt jedoch aus unterschiedlichen Gründen als unwahrscheinlich. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang, dass Goldbesitzer zu einer sehr kleinen Minderheit gehören.
Die Schweizer Großbank Crédit Suisse hat in einer Studie die Höhe der globalen Finanzanlagen geschätzt. Demnach liegen diese bei 360 Bio. USD. Darin enthalten sind
85 Bio. USD Aktien (24%), 100 Bio. USD Anleihen (28%), Anlagegold 1,9 Bio. USD (0,5% für 35.000 Tonnen). Nur 0,5% der globalen Finanzanlagen entfallen also auf Gold zu Anlagezwecken. Damit ist Anlagegold für Regierungen derzeit zu unbedeutend, um es durch eine aufwendige Konfiszierung auszuschalten.
Das Goldverbot von 1933
Als Argument für eine Beschlagnahmung des gelben Metalls gilt das Goldverbot in den USA von 1933 – frei nach dem Motto, dass sich die Geschichte wiederholen könnte.
Allerdings sind die damaligen Bedingungen nicht mit denen von heute vergleichbar. Die USA befanden sich damals in einer tiefen Wirtschaftsdepression und der US-Dollar war an Gold gebunden. Angesichts des Drucks auf die Wirtschaft entschied das Weiße Haus, den US-Dollar abzuwerten. Damit wurden aufgrund der Goldbindung das Edelmetall und der US-Dollar neu bewertet. Franklin D. Roosevelt wollte allerdings nicht, dass die US-Goldeigentümer aus der Goldaufwertung Nutzen zogen. Deshalb ließ er Gold generell konfiszieren und wertete es anschließend von 20,67 USD auf 35 USD pro Unze auf. Da es heute keine Goldpreisbindung mehr gibt, wird auch ein mögliches Goldverbot unwahrscheinlicher.
Sollte allerdings der Goldpreis explodieren und für die Regierungen in Konkurrenz mit den Papierwährungen zum Ärgernis werden, könnte ein Goldverbot wieder in den Fokus rücken. Im Moment sind wir von einer solchen Übertreibungsphase noch weit entfernt.
Mein Kollege Hans Heimburger berichtet heute über eine spannende Woche an den Aktienbörsen.
Thomas Boldt und das gesamte Team von Gies & Heimburger wünscht Ihnen ein schönes Sommerwochenende.