Editorial der Freitags-Info vom 13.05.2022

Geposted von Andreas Rosner am

Blackout Gefahr durch private Ladeboxen

Deutschland gibt weiter Gas bei der Förderung der E-Mobilität. Mit staatlichen Förderprogrammen will man einen Anreiz schaffen, dass die Bevölkerung auf alternative Antriebe umsteigt, wenn es um den Kauf eines neuen Autos geht. Neben attraktiven Kaufprämien lockt der Verkehrsminister mit sog. THG Prämien. Seit dem 1. Januar 2022 sind Privatleute der Industrie gegenüber gleichberechtigt und sie können am Handel mit Verschmutzungsrechten, THG-Zertifikate genannt, teilnehmen. Es geht dabei um die Vermeidung von Treibhausgas (THG), insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2).

Private Stromtankstelle

Wer den Umstieg auf ein Elektroauto vollzieht, möchte sein Fahrzeug auch gerne zuhause aufladen und installiert eine eigene Stromtankstelle. In der Branche spricht man in diesem Zusammenhang gerne von Zahnarztalleen. Hier wohnen vermögende Menschen mit Wohneigentum und einer hohen Bereitschaft in Elektroautos und dem entsprechenden Zubehör zu investieren. Ob Ladesäule oder Wandlader, sog. Wallboxen, es wird kräftig investiert. Alles zum Wohle der Umwelt. So weit so gut!

Doch was auf den ersten Blick als sinnhaftes Vorgehen erscheint hat auch einen gravierenden Nachteil. Die lokalen Stromverteiler sind bislang nur auf haushaltstypische Lasten ausgelegt wie etwa Beleuchtung, Betrieb von Küchenherden oder Waschmaschinen. Die starke Belastung des Stromnetzes durch das Laden von Elektroautos im eigenen Haushalt stellt die Stromnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Technisch ist es kein Problem, wenn viele Elektroautos in einer Straße gleichzeitig aufgeladen werden. Der Netzbetreiber kann das Stromnetz stärken, indem man neue Kabel verlegt. Aber dafür muss der Netzbetreiber wissen, dass mehr Leistung aus dem Netzt abgerufen wird. Und genau das ist das Problem, denn dafür muss der private Ladestation-Betreiber es seinem Stromanbieter melden, was häufig nicht der Fall ist.

Niederspannungsanschlussverordnung

Aktuell geht man davon aus, dass auf eine gemeldete Ladestation zwei hinzukommen, die nicht gemeldet sind. Obwohl es laut Niederspannungsanschlussverordnung seit April 2019 eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht gibt, werden immer noch viele Ladestationen nicht gemeldet. Vielleicht auch aus Unwissenheit. Ebenso gibt es auch keine geregelte Überwachung dafür. Theoretisch hätte man das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) organisieren können, hat sie doch zwischen November 2020 und Oktober 2021 rund 900.000 private Ladepunkte mit jeweils 900 Euro gefördert. Von Seiten der KfW wurde es auch zur Bedingung gemacht, die Ladestation beim lokalen Netzbetreiber zu melden. Aber kontrolliert hat das niemand.

Es ist auch davon auszugehen, dass in der aktuellen Klimadebatte der Trend weg vom Verbrennungsmotor hin zum Elektroantrieb die Verkaufszahlen weiter nach oben schieben wird. Das bedeutet, dass die jetzt schon bekannten Probleme eher zunehmen dürften. Auch ist ein Trend zu beobachten, der die Stromlogistik nicht einfacher macht. Es werden mittlerweile schon Förderanträge bei der KfW eingebracht, obwohl der Antragsteller noch kein Elektrofahrzeug besitzt.

Wenn auch sie eine private Ladestation für ihr Elektrofahrzeug betreiben und noch keine Meldung an den lokalen Netzt Betreiber gemacht haben, sollten sie das dringend nachholen.

Bleiben Sie gesund, halten Sie bitte weiterhin Abstand und genießen Sie das Wochenende.

Andreas Rosner und das gesamte Team von Gies & Heimburger

Andreas Rosner ist Direktor Privatkunden der Gies und Heimburger GmbH.