Editorial der Freitags-Info vom 18.08.2023

Geposted von Andreas Rosner am

Gute Nachrichten für Balkonien

So liest sich eine Überschrift in diesen Tagen.  Hinter dieser Überschrift steckt der am Mittwoch von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf mit dem eher langweiligen und wenig innovativ klingendem Namen „Solarpaket 1“. Oder gefällt Ihnen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ besser. Aber schlussendlich ist es doch egal wie wenig griffig diese Bezeichnungen sind. 

Denn endlich kommt der Ausbau der Solarenergie in Fahrt und wird gesetzlich verankert. Das eigentliche Ziel ist, mehr als 50 identifizierte Bürokratiehürden zu überwinden, frei nach dem Motto: endlich weniger Büroklammer, mehr Solarstrom!

Mehrerer Discounter werben mit Angeboten gerade im Bereich von sog. Balkonanlagen. Photovoltaik für jedermann ist das Schlagwort und man bekommt Anlagen bereits zum Schnäppchenpreis von unter 500 Euro! Die Gelegenheit zum Kauf ist günstig, da diese Kraftwerke seit dem 1.1.23 steuerlich subventioniert werden. Der Käufer wird von der Mehrwertsteuer befreit. Hinzu kommt das es in vielen Kommunen in Deutschland Zuschüsse gibt. Hier lohnt sich also ein Blick in die Angebote von Städten und Gemeinden.

Dennoch haben viele Bürger bislang von der Installation einer solchen Anlage aufgrund bürokratischer Hürden Abstand genommen. Mit dem neuen Gesetzt soll sich dies nun gravierend ändern. 

Die bislang geltende Vorschrift, einer vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und für das Marktstammdatenregister (behördliches Register aller Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem, es wird durch die Bundesnetzagentur geführt) sollen nur wenige Daten angegeben werden müssen. Auch dürfen diese Anlagen, die sich auch auf Terrassen oder Fassaden befestigen lassen, künftig höhere Leistung haben als bisher, statt 600 sind es nun 2.000 Watt.

Auch sollen nach dem neuen Gesetzt rückwärtsdrehende Stromzähler geduldet werden – das heißt, die Pflicht zum digitalen Zähler entfällt, und durch das Rückwärtslaufen der klassischen Zähler können Nutzer für jede eingespeiste Kilowattstunde sparen – zumindest bis der Netzbetreiber diesen austauscht.

Geändert wird auch die sog. Abstandsregelung für Photovoltaikanlagen, die auf einem Dach installiert werden. Zumindest in NRW entfällt ab dem kommenden Jahr der Mindeststand von mind. 0,5 Metern. Die Dachfläche eins Reihenhauses kann also komplett mit Solarpanelen belegt werden.

Man kann aber auch ohne die Installation einer PV-Anlage vom kommenden Solarboom profitieren. Wir als Vermögensverwalter arbeiten seit einiger Zeit mit dem renommierten Spezialisten HEP zusammen der weltweit Solar-Parks entwickelt, baut und betreibt.  Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an oder informieren sich auf deren Webseite.

Andreas Rosner und das gesamte Team von G&H wünschen Ihnen ein schönes und sonniges Wochenende

Andreas Rosner ist Direktor Privatkunden der Gies und Heimburger GmbH.