Steuern sparen bei ausländischen Aktien

Geposted von Hans Heimburger am

Dividendenzeit

In den Monaten April bis Juni erfolgt bei fast allen Gesellschaften die Auszahlung der  Dividende. Die Dividende wird im Herkunftsland des Unternehmens besteuert. Diese Besteuerung findet man auf den Dividendenabrechnungen ausländischer Unternehmen  unter der Bezeichnung Quellensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Neben der im Heimatland belasteten Quellensteuer wird von der Dividende nach Ausschöpfung des Freistellungsauftrages zusätzlich die Abgeltungssteuer abgezogen. Dadurch wird die Dividende einer ausländischen Aktie also doppelt besteuert. In bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen verzichtet das Land, in dem der Sitz der Gesellschaft ist, auf einen Teil der Quellensteuer. Bei einigen Staaten kann unter bestimmten Bedingungen die Bank ohne speziellen Kundenauftrag die überzahlte Quellensteuer anfordern und direkt in der Dividendengutschrift berücksichtigen. Bei anderen Ländern ist ein Antrag notwendig.

Erstattungsanträge

Die Unterstützung der Banken bei der Rückforderung der Quellensteuer ist unterschiedlich. Ohne die Initiative des Anlegers passiert normalerweise nichts. Verschiedene Online Banken verweisen auf die günstigen Konditionen und helfen nicht. Einige Banken stellen neben eigenen Gebühren noch fremde Spesen in Rechnung. Die Spanne der Gebühren liegt zwischen ca. 50 EUR und 150 EUR je Auftrag. Aber es gibt auch Banken, die im Rahmen der Depotgebühr sich um die Erstattung bemühen.

Über welche Beträge sprechen wir denn?

In der Schweiz beträgt die Quellensteuer 35%. Von diesen 35% verbleiben 10% beim Schweizer Fiskus und 25% können zurückgefordert werden. Bei 100 Novartis Aktien mit einem Kurswert von weniger als 10.000 EUR kann der Anleger sich 52 CHF oder ca. 50 EUR erstatten lassen.  Bei hohen Bankgebühren braucht man sich mit dem Thema nicht mehr zu beschäftigen. Aber mit wenig Eigeninitiative kann man über die Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung das Formular herunterladen. Dieses Formular benötigt den Stempel des Wohnsitzfinanzamtes und wird mit den Dividendenbescheinigungen nach Bern versandt. Nach gut einem Monat ist die Erstattung auf dem Konto.

Besonderheiten

Wenn Sie aktiv werden wollen sollten Sie die Dividendenabrechnungen überprüfen, denn oft ist die erstattungsfähige Quellensteuer ausgewiesen. Nun können Sie selbst entscheiden, ob sich ein Antrag unter Berücksichtigung der Bankgebühren lohnt. Wenn Sie selbst aktiv werden wollen, sollten Sie wissen, dass die Anträge in Landessprache verfasst sind. Der Schweizer Antrag ist in Deutsch.

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Hans Heimburger ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Gies und Heimburger GmbH und der CIO (Chief Investment Officer) für die 3ik-Strategiefonds.