Stiftungsvermögen zielgenau anlegen – Teil I

Geposted von Bernd Heimburger am

Die Entwicklung an den Kapitalmärkten, insbesondere der Zinsrückgang am Rentenmarkt, zwingt die Vorstände von vielen Stiftungen zu einem Spagat. In den Stiftungs-Satzungen ist die Erhaltung der realen Leistungskraft bzw. der Vermögenssubstanz festgeschrieben. Es wäre also nötig, die jährliche Inflationsrate für die aus Fördermitteln zu erbringenden Leistungen durch Rücklagendotierung auszugleichen. 

Die Empfehlungen renommierter Stiftungsmanager

Das niedrige Zinsniveau am Rentenmarkt zwingt intelligente Gestaltungsmöglichkeiten förmlich auf. Renommierte Stiftungsmanager wie der Geschäftsführer der Hertie-Stiftung, Holger Benke, geben deshalb folgende Guidelines für die Asset Allocation von Stiftungen aus: 

  • Festverzinsliche deutlich reduzieren – die „Rentenparty“ ist vorbei, auch Bundesanleihen sind Risikopapiere
  • „Sachwertnah“ investieren – Inflationsrisiko
  • Breite Diversifikation: geografisch und nach Assetklassen
  • Währungsrisiken sind zugleich Währungschancen – nicht absichern
  • Antizyklisch investieren, z.B. mit Hilfe festen Asset-Quoten und ratierlicher Reallokation
  • Vorteile von Exchange Traded Funds (ETF) nutzen (geringe Kosten, börsennotiert, transparent, kein Emittenten-Risiko). Swap-basierte ETFs jedoch meiden
  • Stiftungen müssen (auch) in riskante Assets investieren, weil sie nur damit ausreichende Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks und zur Erhaltung der Vermögenssubstanz erwirtschaften können – und weil Kursgewinne thesauriert werden dürfen.
  • Stiftungen haben einen „ewigen“ Anlagehorizont und können deshalb höhere Risiken tragen als Privatanleger

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß § 58 AO

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen sind unter Anderem im Paragraph 58 der Abgabenordnung vorgebeben. Dementsprechen sind Rücklagenbildungen zulässig als: 

  • Gebundene Rücklagen für definierte Maßnahmen, zu deren Realisierung konkrete Vorstellungen bestehen.
  • Freie Rücklagen ohne Beschränkung der Gesamthöhe in Höhe von einem Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Unkosten der Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen)

Aus diesen gesetzlichen Vorgaben einerseits und den aktuellen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten andererseits ergeben sich für das Stiftungsmanagement durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten. 

Aktuelle Bausteine für die Verwaltung von Stiftungsvermögen

Gies & Heimburger - Anlagen im Vergleich

Gleiche Performance - unterscheidliche Auswirkungen

Aus diesem einfachen Fallbeispiel der Vermögensanlage für Stiftungsvermögen lässt sich ablesen, dass der versierte Stiftungs-Manager bzw. der von Ihm ausgewählte Vermögensverwalter die Anforderungen der Rücklagengestaltung für die Substanzerhaltung und der Ausschüttungen für Projekte sehr zielgenau steuern kann.

In dem obigen Beispiel kann bei gleicher Performance von 2,1 %, auf ein Jahr betrachtet pro 100 € Anlagesumme zwischen 0,40 € und 3,17 € Ertrag für Projekte generiert werden, bzw. zwischen -1,07 € und + 1,70€ in die Rücklagen fließen.

Kompetente Verwalter tragen dazu bei, das Haftungsrisiko zu verringern

Aus diesen oben beispielhaft dargestellten Zusammenhängen, aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen kann es deshalb sehr hilfreich sein, wenn sich Stiftungsmanager professioneller Unterstützung von Vermögensverwaltern bedienen, die sich auf diesem Gebiet kompetent zeigen.

 

 

 

 

Bernd Heimburger ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Gies und Heimburger GmbH und leitet die Niederlassung in Bad Krozingen.