Das Grundprinzip klingt einfach: Ich verkaufe meine Immobilie und erhalte im Gegenzug eine einmalige Geldsumme oder eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beiden Varianten. Dieser Trend, der in anderen Ländern schon seit einigen Jahren populär ist, kommt auch in Deutschland immer stärker auf.
Wer im Alter eine niedrige Rente, keine bzw. eine niedrige Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente hat, könnte sein nicht selten beträchtliches in Immobilien bzw. im Eigenheim steckendes Vermögen zu liquidem Geldvermögen machen, sich damit viele Wünsche erfüllen und seinen Lebensstandard erhöhen.
Der Vorteil liegt darin, dass man bis zum Lebensende in seinem Zuhause wohnen bleiben kann. Man unterscheidet hier, ob ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. Beim Wohnrecht kann der Immobilienverkäufer zwar bis zum Lebensende in seinem Zuhause wohnen bleiben, das Wohnrecht erlischt allerdings, sollte ein Umzug z.B. in ein Pflegeheim notwendig werden.
Anders beim Nießbrauch, hier kann der Verkäufer auch weiterhin dort wohnen bleiben, agiert aber wie ein Eigentümer. So kann z.B. bei einem Auszug das Haus oder die Wohnung vermietet werden und die Einnahmen stehen dem Verkäufer weiter zu.
Beide Varianten sollten im Grundbuch an erster Stelle eingetragen werden, die Nießbrauchvariante führt zu einem höheren Abschlag auf den Verkaufspreis als beim Wohnrecht.
Spezialisierte Anbieter für den Ankauf dieser Immobilien gibt es seit geraumer Zeit, die Modelle unterscheiden sich zum Teil erheblich und es sollte wohl überlegt sein, eine solch weitreichende Entscheidung zu treffen. Auch bei der Auswahl dieser Partner sollte man genau hinsehen, die Wohnrechtvariante ist de Facto auch eine Wette auf den Eintritt des Versterbens des Verkäufers.
Am besten sollte das Thema ausführlich in der Familie besprochen werden und mehrere Angebote eingeholt werden. Als weitere Ratgeber stehen Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und der Finanzberater mit Rat und Tat zur Seite.